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Die Reichspogromnacht in Mecklenburg

Im Herbst 1938 verschärfte die NS-Regierung ihr Vorgehen gegen die noch in Deutschland lebenden Juden erheblich. An die Stelle von Boykott und Schikane trat nun brutaler staatlicher Zwang und nackte Gewalt. Die noch bestehen den jüdischen Geschäfte hatten sich als erstaunlich überlebensfähig erwiesen, dass die Nationalsozialisten sich nun entschieden, mit größter Härte vorzugehen. Zum 30. September 1938 wurde auch den letzten sieben jüdischen Ärzten, die in Mecklenburg noch praktizieren durften, die Approbation entzogen. Am 28. Oktober schließlich deportierte die Polizei 37 Juden polnischer Staatsangehörigkeit aus Rostock nach Polen.

Als kurz darauf Herschel Grünspan, ein junger jüdischer Emigrant, in Paris ein Attentat auf den Legationssekretär Ernst von Rath verübte, ließ die regionale NS-Presse keinen Zweifel, was nun zu erwarten war. Am 8. November lauteten die Schlagzeilen auf der ersten Seite des »Niederdeutschen Beobachters«: »Das Maß nach dem Pariser Attentat voll - Langmut mit Juden zu Ende! [...] Schärfste Maßnahmen gegen Juden im Reich notwendig«. Am folgenden Tag berichtete die Zeitung über »spontane Kundgebungen [...] vor Synagogen und jüdischen Geschäften« in Kurhessen. Die Parteimitglieder wussten, wie sie solche Anregungen zu interpretieren hatten.

Am 9. November gegen 22:00 Uhr hielt Goebbels in München eine Rede, in der er die anwesenden Gauleiter und SA-Führer zur Zerstörung der Synagogen und jüdischen Geschäfte aufforderte. Dass daraufhin auch der mecklenburgische Gauleiter Friedrich Hildebrandt, der im Festsaal des alten Rathauses zusammen mit Reinhard Heydrich und anderen ranghohen NS-Führern saß, wie diese zum Telefonhörer griff und den Befehl an die zuständigen Gauamtsleiter in Schwerin weitergab, daran gibt es eigentlich keinen Zweifel. Trotzdem dauerte es in Mecklenburg länger als anderswo, bis die Partei aktiv wurde. Es war keineswegs so, dass die SA-Trupps schon überall in Bereitschaft lagen.

Während in Süd- und Westdeutschland schon kurz nach Mitternacht die Schläger ausrückten, um Feuer zu legen, zu plündern und zu zerstören, begann das Pogrom in Mecklenburg erst gegen 5 Uhr morgens. Zuerst – gegen 5:20 Uhr – brannte die Güstrower Synagoge. Zur gleichen Zeit gab die Staatspolizeistelle Schwerin Verhaltensmaßregeln an alle örtlichen Polizeidienststellen. Kurz nach 5:30 Uhr rief Kriminalassistent Dabbert von der Gestapo in Schwerin den Ludwigsluster Stadtrat Paul Hoffmann an und ordnete an, dass gegen Brände von Synagogen und Zerstörung von Wohnungen und Geschäften von Juden nicht einzuschreiten sei. Plünderungen und Misshandlungen sollten aber durch die Polizei verhindert werden. Wohlhabende Juden seien zu verhaften. Um 6 Uhr stand auch die Synagoge in Alt-Strelitz in Flammen. Zur gleichen Zeit drangen Männer in braunen Uniformen in die Synagoge in Teterow ein und verwandeln sie in einen »Trümmerhaufen«, in Neubrandenburg wurde das Konfektionsgeschäft Wolff verwüstet. Gegen 7 Uhr wurden in Waren die Geschäfte von Georg Baruch und Max Loewenberg demoliert. Auch in Schwerin fand die Zerstörung der Geschäfte und der Synagoge in den frühen Morgenstunden des 10. November statt. In den meisten mecklenburgischen Städten hatten die Vandalen ihr Werk bis Tagesanbruch vollendet.

Nur in Rostock, wo die Größe der jüdischen Gemeinde offenbar besondere Vorbereitung erfordert hatte, sah der Ablauf etwas anders aus. Die Zerstörungen begannen hier einige Stunden später. Gegen 8:30 Uhr stand die Synagoge in Flammen. Gegen 10 Uhr drangen etwa 50 »SS-Burschen« in das Haus des Rechtsanwalts Josephy ein, warfen die Möbel aus dem Fenster und zerschlugen die gesamte Inneneinrichtung. Während in den anderen Städten Mecklenburgs zumeist nur die Geschäfte verwüstet wurden, wurden in Rostock offenbar auch systematisch die Wohnungen heimgesucht. An mehr als 60 Orten in der Stadt wüteten die Schlägertrupps der SA hier bis in den Nachmittag des 10. November hinein.

Auch in Parchim zog sich das Pogrom über den ganzen Tag hin, wurde fast wie ein Volksfest gefeiert. Noch am Nachmittag wurden Akten und Möbel aus den Fenstern der Wohnung des Rechtsanwalts Wolff auf die Straße geworfen und die Inneneinrichtung der Synagoge zum Moltkeplatz getragen und dort am Abend verbrannt.

An einigen Orten wie in Neustrelitz, Neubrandenburg oder Parchim sind die Namen der Täter bekannt. Es waren ausnahmslos Einheimische, nicht selten ortsansässige Geschäftsleute. Manche waren verdiente »alte Kämpfer«. Nicht wenige der alten SA-Veteranen blickten wehmütig auf die »Kampfzeit« zurück, in der sie ihre gewalttätigen Neigungen noch frei hatten ausleben können. Den Befehl zum Pogrom befolgten sie mit offenkundiger Begeisterung. In Wismar, Teterow und Güstrow fanden am Abend des 10. November dann noch öffentliche Kundgebungen statt, auf denen Kreisleiter, Oberbürgermeister und Ortsgruppenleiter ankündigten nun dafür zu sorgen, dass ihre Stadt bald endgültig »judenfrei« sein werde.

Die Reaktion der Bevölkerung auf das Pogrom fiel gemischt aus. Der Schweriner Kaufmann Ludwig Kychenthal schrieb: »Die Passanten, die sich auf dem Markt und der Schusterstraße versammelt hatten, weinten und standen verständnislos da. Mitleid allerseits.« Der gleichfalls in Schwerin wohnende Benno Zoltobrodsky berichtete dagegen später: »Während die Zerstörung ihren Lauf nahm, hörte ich einen unser Nachbarn erfreut ausrufen: »Hurra! Jetzt schlägt man dem Juden alles kurz und klein!< - Ich kann dies immer noch hören, als wenn es gestern gewesen wäre«. Als in Rostock die verhafteten Juden abtransportiert wurden, stießen sie am neuen Markt auf eine lauthals »Schlagt sie tot!« johlende Menge. Auch wenn viele Deutsche Mitleid mit den »armen Juden« empfanden, so missbilligten sie die antisemitische Politik nicht grundsätzlich, sondern kritisierten nur die durch das Pogrom angerichteten Sachschäden und die negative Wirkung, die die Ereignisse auf das Bild Deutschlands im Ausland hatten.

Parallel zu der von der SA und der NSDAP verantworteten Zerstörungsorgie verlief die Verhaftungsaktion der staatlichen Polizei am Morgen des 10. November. Die ursprünglichen Weisungen der Gestapo, nur wohlhabende Juden und keine Frauen und Greise zu verhaften, wurden nirgendwo befolgt. Verhaftet wurden Arme wie Reiche, Junge wie Alte. Der jüngste war der erst 15-jährige Ernst Blass aus Wismar und der älteste der 81-jährige Louis Emanuel aus Neubrandenburg. Die Verhafteten verblieben einige Stunden in den örtlichen Polizeirevieren und wurden dann meist mit Bussen in das Gefängnis in Alt-Strelitz gebracht. In Güstrow und Rostock fahndete die Polizei offenbar gezielt nach den Personen, die ihnen am 10. November entkommen waren, und lieferte diese dann am 12. bzw. am 15. November im Strelitzer Gefängnis ab. Insgesamt wurden 175 Personen in Alt-Strelitz inhaftiert. Davon wurden neun Frauen aus Neustrelitz bereits am Abend des 10. November wieder auf freien Fuß gesetzt.

Über das weitere Vorgehen bestand keine Einigkeit. Der Schweriner Gestapochef Ludwig Oldach kam am 14. November nach Neustrelitz. Auf seine Weisung hin wurden am 16. und 17. zunächst die alten und kranken Häftlinge sowie diejenigen entlassen, die bereits eine Ausreisegenehmigung in der Tasche hatten. Die verbleibenden 112 »lagerfähigen« männlichen Juden sollten dann am 17. November in das KZ Sachsenhausen überführt werden. Kurz darauf widerrief die Gestapo diese Anordnung und entschied, dass die Häftlinge in Alt-Strelitz bleiben und hier zur Arbeit eingesetzt werden sollten. Die Inhaftierten sollten hier zum Verkauf ihrer Häuser und zur Emigration gezwungen werden. Der »Niederdeutsche Beobachter« berichtete: »Für das Geschäft Löwenthal haben sich bereits Liebhaber gefunden, die Verhandlungen sind allerdings noch nicht zu Ende. Wir möchten allerdings nicht annehmen, daß der Jude da noch Schwierigkeiten macht [...]«. Tatsächlich hatte der Schweriner Juwelier Fritz Löwenthal kaum eine andere Wahl.

Darüber hinaus erhielten die Häftlinge das unbeschränkte Recht zum »Briefwechsel mit Konsulenten und Paßbehörden zum Zwecke der Vorbereitung der Auswanderung«. Wenn die Gefangenen ein gültiges Ausreisevisum vorweisen konnten, wurden sie umgehend entlassen. Am 2. Dezember kamen dann erneut 57 Juden mittleren Alters frei, die zumeist im Ersten Weltkrieg als Soldaten gedient hatten. Danach verblieben noch 39 überwiegend jüngere Männer in Haft." Die letzten vierzehn Gefangenen wurden schließlich am 25. März 1939 entlassen.

Allen hatte die Haftzeit eindeutig klar gemacht, dass sie in Deutschland keine berufliche Zukunft haben und dass sie hier ihres Lebens nicht mehr sicher sein würden. Verzweifelt versuchten sie das Land zu verlassen. Aber die bürokratischen Hindernisse für eine Emigration waren hoch, und die Zeit wurde angesichts der stetig bedrohlicher werdenden deutschen Kriegsvorbereitungen immer knapper. Die, die in letzte Sekunde noch entkommen konnten, waren vorher bis aufs Hemd ausgeplündert worden.

[gekürzte Fassung aus: Bernd Kasten, Verfolgung und Deportation der Juden in Mecklenburg 1938-1945, Schwerin 2008.]

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Leseempfehlungen (Auswahl)

Saul Friedländer, Orna Kenan

Das Dritte Reich und die Juden. 1933-1945.

München 2010 | 525 Seiten