Stichwort: Aussprache im Landtag

Die Geschäftsordnung des Landtages sieht in § 43 Ziffer 2 mehrere Verhandlungsgegenstände vor. Dies sind:

1. alle Vorlagen im Sinne der Geschäftsordnung, also Gesetzentwürfe, Anträge und Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen;

2. Aussprachen zu Themen, die öffentliche Angelegenheiten sind und das Land betreffen;

3. Regierungserklärungen und sonstige mündlich gegebene Berichte von Mitgliedern der Landesregierung.

Aussprachen können von einer oder mehreren Fraktionen beantragt werden und unterliegen keinen weiteren Einschränkungen, außer, dass sie öffentliche Angelegenheiten behandeln und für das Land Mecklenburg-Vorpommern direkt relevant sein müssen.

Die Aussprache hat – wie alle Debatten im Landtag – die Funktion, Öffentlichkeit für bestimmte Themen herzustellen, aktuelle Themen aufzugreifen und in den Landtag zu tragen. Die „Aktuelle Stunde“ findet demgegenüber in jeder Landtagswoche nur einmal statt. Die Fraktionen haben reihum das Recht, das Thema der Aktuellen Stunde zu bestimmen.

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