Themen

Stichwort: Der UN-Migrationspakt

Zunächst zur Frage der rechtlichen Verbindlichkeit: Der UN Migrationspakt stellt „einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“ und damit praktisch eine reine Absichtserklärung dar, deren Ziel sehr allgemein formuliert die Verbesserung der Zusammenarbeit der Unterzeichner im Bereich der internationalen Migration ist.

Die wichtigste Grundlage des Migrationspakts ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist damit das Maß aller Dinge, Menschenrechte und Grundfreiheiten auch im Zusammenhang mit der Migration umzusetzen, ist das Ziel der Vereinbarung.

Flüchtlinge genießen den spezifischen Schutz der UN Flüchtlingskonvention, der Migrationspakt bezieht sich dagegen auf Migranten und Migration in allen ihren Dimensionen.

Grundsätzliche Gegner jeder Art von Migration könnten ihre Skepsis bereits in der Einleitung bestätigt sehen. Die Vereinbarung betont die positiven Wirkungen der Migration als „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ und das Ziel, sie zum Wohle aller zu gestalten. Gegenwärtige und potentielle Migranten seien über ihre Rechte und Pflichten und die Möglichkeit für eine sichere und reguläre – also legale – Migration zu informieren. Die Bevölkerungen der unterzeichnenden Staaten sollen objektiv und faktengestützt über die Vorteile und Herausforderungen der Migration aufgeklärt werden. Der gemeinsame Zweck der Vereinbarung ist jedoch, Bedingungen zu schaffen, die es allen Menschen ermöglichen, „in ihren eigenen Ländern in Sicherheit und Würde zu leben“, und illegale Migration zu verhindern.

Leitprinzipien des Pakts sind u.a. die Orientierung am Menschen, die internationale Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Wahrung der nationalen Souveränität, Rechtsstaatlichkeit sowie die Gewährleistung der Menschenrechte.

Im Bereich der Festlegungen stehen Informationen ganz oben. Die Unterzeichner verpflichten sich, Daten zu erheben und zu nutzen, um Politik auf Basis nachweisbarer Fakten zu gestalten, ihre Systeme zu harmonisieren und sich dabei gegenseitig zu unterstützen.

Die Triebkräfte und strukturellen Faktoren, die Menschen zur Migration veranlassen, also Pull-Faktoren, sollen verringert werden, indem in Programme zur Armutsbeseitigung, Ernährungssicherung, Gesundheits- und Sanitärversorgung, Bildung und weitere Verbesserung der Lebensbedingungen investiert wird. Mit anderen Worten: in die Beseitigung der Fluchtursachen.

Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich sicherzustellen, dass alle Migranten einen Identitätsnachweis und ausreichende Dokumente besitzen. Sie wollen die Digitalisierung der Personenstandsdaten und den Austausch – auch biometrischer – Daten vorantreiben.

Die Verfügbarkeit und Flexibilität legaler Migration – gemeint ist offenbar vor allem Arbeitsmigration – soll verbessert werden. Dazu müssen ausländische Qualifikationen und Kompetenzen der Migranten anerkannt, Aus- und Weiterbildungen genutzt werden.

Migranten, insbesondere Frauen und Kinder, sind vor prekären Situationen zu schützen, z.B. durch Gesundheitsversorgung, psychologische Hilfe, Beratung zum Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Vorgesehen sind gemeinsame Such- und Rettungseinsätze sowie koordinierte internationale Maßnahmen bezüglich vermisster Migranten. Allen Migranten soll der Zugang zu Grundleistungen des Staates gewährt werden.

Die Bekämpfung der Schleusung von Migranten sowie des Menschenhandels sollen durch Informationsaustausch und insbesondere mittels strafrechtlicher Verfolgung und Bestrafung der Täter bekämpft werden. Die Unterzeichner bekennen sich zum gemeinsamen Vorgehen gegen Schleuser und Menschenhändler und zum Schutz der Opfer.

Das vereinbarte Grenzmanagement soll mit den Partnern koordiniert werden, einerseits sichere und legale Grenzübertritte ermöglichen und andererseits irreguläre Migration verhindern. Migranten haben Anspruch auf Rechtssicherheit und Planbarkeit sowie Einzelfallprüfung. Freiheitsentziehung hat bei Migranten nur als letztes Mittel und nach einem rechtsstaatlichen Verfahren angewendet zu werden.

Die Migranten und Gesellschaften sollen befähigt werden, die vollständige Inklusion und sozialen Zusammenhalt zu verwirklichen. Jede Form der Diskriminierung ist zu beseitigen und ein auf nachweisbaren Fakten beruhender öffentlicher Diskurs zu fördern.

Die Unterzeichner des Migrationspakts wollen zusammenarbeiten bei der Rückkehr, Wiederaufnahme und Reintegration von Migranten in ihrem Heimatland. Gleichzeitig vereinbaren sie ein Verbot der kollektiven Ausweisung und der Rückführung, wenn den Betroffenen Tod, Folter oder andere grausame und erniedrigende Behandlung droht. Sie sollen im Heimatland Zugang zu Sozialschutz erhalten und von der Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und anderer erworbener Leistungsansprüche profitieren.

Den Mitgliedsstaaten wird nahegelegt, „so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien“ zur Umsetzung des Migrationspakts vorzulegen und die Fortschritte regelmäßig zu überprüfen.

Kontakt

Landeszentrale für politische Bildung
Mecklenburg-Vorpommern

Tel: 0385 - 58818950
E-Mail:poststelle(at)lpb.mv-regierung.de