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Der Hitler-Ludendorff-Putsch 1923

Hintergrund

Am 28. Juni 1919 wurde der Versailler Vertrag unterzeichnet und damit die Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg besiegelt. Der Versailler Vertrag verpflichtete Deutschland u.a. zum Verzicht auf mehrere seiner Gebiete und all seine Kolonien, zur Leistung von Reparationszahlungen und zur Übernahme der alleinigen Schuld am Ausbruch des Krieges. Die Annahme des Versailler Vertrages wurde insbesondere von der extremen Rechten als Verrat wahrgenommen. Am 11. Januar 1923 besetzten französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet. Der durch die Regierung initiierte passive Widerstand, der mit erheblichen Kosten verbunden war, führte Hyperinflation und großer wirtschaftlicher Not der Bevölkerung, deren Lohnerhöhungen mit den Preissteigerungen nicht Schritt hielten. Am 26. September 1923 verkündete die Regierung Stresemann schließlich die Beendigung des Widerstands gegen die Besetzung. Die darauf folgenden Unruhen und Putschversuche waren Ausdruck der Krise der jungen Republik, deren Höhe- und Wendepunkt der Hitler-Ludendorff-Putsch am 8. und 9. November 1923 war.

Der Putsch

Adolf Hitler ergriff die Gelegenheit zu dem bereits seit Längerem geplanten Putsch, als der Generalstaatskommissar von Bayern, Gustav von Kahr, am 8. November 1923 im Münchener Bürgerbräukeller über die Ziele seiner Politik sprechen wollte. Nachdem die SA das Gebäude umstellt hatte, riss Hitler, der mit weiteren Nationalsozialisten an der Veranstaltung teilnahm, die Aufmerksamkeit an sich und verkündete die nationale Revolution. Zusammen mit dem hinzugeholten Erich Ludendorff erpresste er – gemäß späterer Aussagen von Kahr und den Kommandeuren der bayrischen Reichswehreinheiten und der Landespolizei, Lossow und Seißer, – deren Unterstützung für seinen geplanten „Marsch auf Berlin“ in Anlehnung an Mussolinis „Marsch auf Rom“. In einem Flugblatt erklärten die Putschisten die bayrische und die Reichregierung für abgesetzt und die Bildung einer provisorischen Nationalregierung, bestehend aus Ludendorff, Hitler, Lossow und Seißer, die im Anschluss auf den Marsch die Macht im Reich übernehmen werde. Die anwesenden Kabinettsmitglieder im Saal wurden im Saal festgehalten. Weitere Mitglieder des Kabinetts und hochrangige Politiker wurden von SA-Männern unter der Leitung von Rudolf Hess in einem Privathaus als Geiseln genommen. Zur gleichen Zeit besetzte Ernst Röhm mit einem Sonderkommando das Wehrkreiskommando VII, das keinen Widerstand leistete, während Lossow heimlich regierungstreue Truppen zum Ort des Geschehens beorderte. Parallel dazu reiste der stellvertretende Ministerpräsident mit den übrigen Kabinettsmitgliedern nach Regensburg, um die gesetzmäßige Regierungsgewalt zu sichern, nachdem er einen Aufruf gegen die Putschisten an die Bevölkerung gerichtet hatte. Noch in dieser Nacht widerrief Kahr die Erklärungen von Lossow Seißer und ihm selbst zum Putschversuch. Am 9. November 1923 verkündeten zahlreiche Plakate trotzdem den Sieg der Bewegung über die Regierungen in Bayern und im Reich. Neun sozialistische Stadträte wurden als Geiseln genommen. Inzwischen rückten verstärkte Verbände von Reichswehr und bayrischer Landespolizei gegen das Wehrkreiskommando vor.

Der Marsch

Mittags marschierten Hitlers Leute unter Führung Ludendorffs vom Bürgerbräukeller in Richtung Odeonsplatz, in dessen Nähe sich das Wehrkreiskommando befand. Die Putschisten durch brachten die durch den Kommandanten der Landespolizei im selben Gebäude aufgestellten Absperrketten in der Residenzstraße, wo es zu einem Feuergefecht kam, bei dem mehrere Personen auf beiden Seiten starben. Während Hitler zunächst entkam, wurde Ludendorff verhaftet, jedoch am gleichen Tag wieder auf freien Fuß gesetzt. Hitler wurde am 11. November 1923 verhaftet und die NSDAP im gesamten Reich verboten.

Der Prozess

Im anschließenden Prozess wegen Hochverrats im Frühjahr 1924 gelang es Hitler sich selbst als Ankläger gegen die Republik und deren Repräsentanten hochzustilisieren und die Kriegsniederlage als eigentlichen Landesverrat umzudeuten. Er wurde zu fünf Jahren Festigungshaft verurteilt, aus der er nach neun Monaten unter Auflagen entlassen wurde. Während der Haft formulierte er Teile seiner Hetzschrift „Mein Kampf“.

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Mecklenburg-Vorpommern

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