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Stichwort: Untersuchungsausschuss

Was ist ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA)?

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat aktuell 9 ständige Fachausschüsse. In den Ausschüssen arbeiten die Abgeordneten detailliert an den jeweiligen Fachthemen.

Dies sind aktuell:

- Petitionsausschuss,
- Innen- und Europaausschuss,
- Rechtsausschuss,
- Finanzausschuss,
- Wirtschaftsausschuss,
- Agrarausschuss,
- Bildungsausschuss,
- Energieausschuss und
- Sozialausschuss.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen, um Tatbestände im öffentlichen Interesse aufzuklären. Wenn ein Viertel der Abgeordneten es beantragt, muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. Im Bundestag, wo es diese Möglichkeit ebenfalls gibt, gab es in der Vergangenheit einige Untersuchungsausschüsse, die sich mit brisanten Fragen beschäftigt haben, z.B. zum Spionagefall Guillaume in den 1970er Jahren, zur Parteispendenaffäre in den 1980er Jahren, zum sog. Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und zur NSA in der jüngeren Vergangenheit. In Mecklenburg-Vorpommern gab es bislang mehrere Untersuchungsausschüsse, so z.B. zur Werftenkrise und zur Finanzierung der Sozialverbände in Mecklenburg-Vorpommern.

Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind Abgeordnete der im Landtag vertretenen Fraktionen. Die Sitze werden so verteilt, dass die Mehrheitsverhältnisse im Untersuchungsausschuss denen im Landtag entsprechen. Wer den Vorsitz übernimmt, hängt von der Stärke der Fraktionen ab. Den Vorsitz des ersten – in einer Legislaturperiode eingesetzten – UA übernimmt ein Mitglied der stärksten Fraktion, den Vorsitz des zweiten ein Mitglied der zweitstärksten Fraktion usw..

Was darf ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss?

Ein Untersuchungsausschuss hat ähnliche Befugnisse wie ein Gericht: er kann zur Beweiserhebung staatliche Akten anfordern, Mitglieder der Landesregierung und die Mitarbeiter der Landesverwaltung oder andere können als Zeugen befragt werden. Am Ende seiner Aufklärungsarbeit erstellt der Untersuchungsausschuss einen Bericht, gegen den nicht gerichtlich vorgegangen werden kann. Er bindet die Gerichte bei der Beurteilung der gleichen Tatbestände jedoch auch nicht. Das verhindert die Gewaltenteilung, die sicherstellt, dass die Justiz unabhängig arbeiten kann.

Wo ist das alles geregelt?

Untersuchungsausschüsse haben in Mecklenburg-Vorpommern Verfassungsrang. In Artikel 34 der Landesverfassung sind dazu grundsätzliche Fragen geregelt, alles weitere ist detailliert in einem eigenen Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen in Mecklenburg-Vorpommern beschrieben (s. den Link).  

Was bringt ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss?

Der Untersuchungsausschuss tagt und bespricht die Beweise grundsätzlich öffentlich. Abgesehen davon, dass seine Erkenntnisse in Gerichtsverfahren münden oder dort verwendet werden können, sollen seine Ergebnisse zu politischen Entscheidungen und Maßnahmen zu führen. Zu diesem Zweck werden durch den Untersuchungsausschuss ein Bericht angefertigt und Maßnahmen vorgeschlagen.

 

Kontakt

Landeszentrale für politische Bildung
Mecklenburg-Vorpommern

Tel: 0385 - 58818950
E-Mail:poststelle(at)lpb.mv-regierung.de

Landesverfassung MVGesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen