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Stichwort: Die Ministerpräsidentin

Der/die Ministerpräsident/in ist Regierungschef/in des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie/Er bestimmt über die Zusammensetzung der Landesregierung, d.h. sie/er ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister und bestimmt über die Zahl und den Zuschnitt der Ministerien. Außerdem verfügt sie/er über die sog. „Richtlinienkompetenz“ (Artikel 46 der Landesverfassung). Dies bedeutet, dass sie/er die Grundsätze der Regierungspolitik festlegt und bei Konflikten mit Ministern oder innerhalb der Regierung das „letzte Wort“ hat.

In der Praxis ist die/der Regierungschef/in jedoch wie im Bund oder anderen Ländern zur politischen Abstimmung auf verschiedenen Ebenen gezwungen, will sie/er ihre/seine Mehrheit im Parlament, dem Landtag, nicht aufs Spiel setzen. So muss sie/er in jedem Falle für politische Vorhaben wie z.B. Gesetzentwürfe die eigene Fraktion im Landtag hinter sich bringen, im Falle einer Koalitionsregierung muss sie/er zusätzlich auf den Koalitionspartner Rücksicht nehmen.

Nach Artikel 42 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern wird die/der Ministerpräsident/in vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit seiner Mitglieder (aktuell: 36) in geheimer Abstimmung gewählt. Normalerweise geschieht dies nach einer Landtagswahl und dem Zusammentritt des neuen Landtages, denn mit der Konstituierung des neuen Landtages endet auch die Amtszeit der/des „alten“ Ministerpräsidenten/in. Im Falle eines Rücktritts des Amtsinhabers während der laufenden Legislaturperiode des Landtages muss ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin laut Artikel 42 der Landesverfassung innerhalb von vier Wochen vom Landtag gewählt werden. Gelingt dies nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beschließt der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder innerhalb von zwei Wochen seine Auflösung, damit gäbe es dann Neuwahlen. Geschieht dies nicht, so findet am selben Tag eine neue Wahl der/des Ministerpräsidenten/in statt, bei der dann gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Die/der Ministerpräsident muss übrigens nicht zwingend - wie zum Teil in anderen Bundesländern - ein Mitglied des Landtages, also Abgeordnete/r, sein. Demgegenüber darf sie/er kein Mandat als Abgeordente/r im Bundestag oder im Europäischen Parlament wahrnehmen.

Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
1990–1992: Prof. Dr. Alfred Gomolka (CDU)
1992–1998: Dr. Berndt Seite (CDU)
1998–2008: Dr. Harald Ringstorff (SPD)
2008–2017: Erwin Sellering (SPD)
seit 4. Juli 2017: Manuela Schwesig (SPD)

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