Maskenpflicht nach OVG-Urteil

Der Beschluss des OVG vom 22. April 2022 hat keinerlei Auswirkungen auf die Regelungen der Corona-LVO M-V zu (außerschulischen) Bildungseinrichtungen.

Aus gegebenen Anlass informiert die Landeszentrale für politische Bildung:
Der Beschluss des OVG vom 22. April 2022 hat keinerlei Auswirkungen auf die Regelungen der Corona-LVO M-V zu (außerschulischen) Bildungseinrichtungen. Das OVG hat die in der Corona-LVO M-V geregelten Angebote differenziert betrachtet, ohne dabei alle durch den sog. „Hotspot“ begründeten Schutzmaßnahmen außer Vollzug zu setzen. Nach der Tabelle zu § 11 Absatz 3 Corona-LVO M-V besteht hier also bis zum Auslaufen der sog. „Hotspot-Regelung“ zum 28. April 2022 weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Maske in den Innenbereichen, die sich in Trägerschaft der LpB M-V befinden.