Am 4. September 2011 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag, die Kreistage und Landräte der sechs neu zu bildenden Landkreise gewählt sowie über die künftigen Namen der neuen Landkreise abgestimmt. Die Landeszentrale für politische Bildung informiert mit dieser Themenseite über die Wahlgänge und Abstimmungen.
Konstituierung des Landtags und Regierungsbildung
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| Nordwest mecklen burg |
Ludwigslust- Parchim |
Landkreis Rostock |
Mecklen burgische Seenplatte |
Vorpommern- Rügen |
Vorpommern- Greifswald |
|
| SPD |
36,4 |
32,3 |
30,0 |
29,7 |
19,4 |
19,7 |
| CDU |
24,2 |
27,7 |
28,9 |
28,7 |
35,1 |
28,3 |
| LINKE |
18,3 |
17,8 |
19,5 |
20,9 |
19,4 |
18,7 |
| FDP |
3,9 |
4,8 |
4,7 |
4,5 |
4,8 |
3,1 |
| Grüne |
7,2 |
5,6 |
7,4 |
6,8 |
6,2 |
6,1 |
| NPD |
4,3 |
5,5 |
4,0 |
4,9 |
4,3 |
8,9 |
| Son. |
2,5 |
1,7 |
3,8 |
3,4 |
- |
2,5 |
| WG |
3,2 |
3,8 |
- |
1,0 |
9,9 |
12,6 |
| EB |
0,1 |
O,7 |
1,7 |
0,1 |
0,8 |
- |
| Wahlbet. |
52,0 |
54,2 |
53,0 |
50,7 |
48,3 |
50,5 |
Quelle: Landeswahlleiterin MV. Darstellung: Dr. Steffen Schoon.
Son.= Sonstige Parteien; WG = Wählergemeinschaften; Ebw. = Einzelbewerber.
| Kreis | Kandidaten (Partei), Ergebnis der Wahl am 04.09.2011 |
Status (gewählt bzw. Ergebnis der Stichwahl am 18.09.2011) |
| Nordwest- mecklenburg |
Dr. Erhard Huzel (CDU), 24,1 % Birgit Hesse (SPD), 75,9% |
Gewählt: Birgit Hesse (SPD) |
| Ludwigslust- Parchim |
Gudrun Stein (CDU), 33,0% Rolf Christiansen (SPD), 45,7% Wolfgang Bohnstedt (LINKE), 15,3% Marianne Pastörs (NPD), 5,9% |
Stichwahl Gudrun Stein (CDU), 36,4% Rolf Christiansen (SPD), 63,6% Gewählt: Rolf Christiansen (SPD) |
| Landkreis Rostock |
Matthias Crone (CDU), 27,4% Thomas-Jörg Leuchert (SPD), 45,0% Dr. Christoph Küsters (LINKE), 18,5% Steffen Marklein (Grüne), 9,1% |
Stichwahl Matthias Crone (CDU), 26,9% Thomas-Jörg Leuchert (SPD), 73,1 % Gewählt: Thomas-Jörg Leuchert (SPD) |
| Mecklenburgische Seenplatte | Heiko Kärger (CDU), 37,0% Michael Löffler (SPD), 24,1% Siegfried Konieczny (LINKE), 25,9% Enrico Komning (FDP), 4,3% Kathrin Grumbach (Grüne), 8,8% |
Stichwahl Heiko Kärger (CDU), 54,5% Siegfried Konieczny (LINKE), 45,5% Gewählt: Heiko Kärger (CDU) |
| Vorpommern- Rügen |
Ralf Drescher (CDU), 42,5% Peter van Slooten (SPD), 15,1% Kerstin Kassner (LINKE), 35,7% Kai Danter (Grüne), 6,7% |
Stichwahl Ralf Drescher (CDU), 51,7% Kerstin Kassner (LINKE), 48,3% Gewählt: Ralf Drescher (CDU) |
| Vorpommern- Greifswald |
Uta-Maria Kuder (CDU), 34,5% Ulf Dembski (SPD), 18,5% Dr. Barbara Syrbe (LINKE), 37,1% Dr. Stefan Fassbinder (Grüne), 9,9% |
Stichwahl Uta-Maria Kuder (CDU), 40,5% Dr. Barbara Syrbe (LINKE), 59,5% Gewählt: Dr. Barbara Syrbe (LINKE) |
Quelle: Kreiswahlleiter.
| Neuer Kreis (vorl. Bezeichnung) |
Zur Abstimmung stehende Namens-Vorschläge |
Ergebnis in % |
Neuer Kreisname |
| Nordwestmecklenburg | Nordwestmecklenburg Ostseekreis Wismar |
62,8 37,2 |
Nordwestmecklenburg |
| Südwestmecklenburg | Ludwigslust-Parchim Parchim-Ludwigslust |
55,5 44,5 |
Ludwigslust-Parchim |
| Mittleres Mecklenburg | Landkreis Rostock Güstrow-Bad Doberan |
55,5 44,5 |
Landkreis Rostock |
| Mecklenburgische Seenplatte | Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburgisch- Vorpommersche Seenplatte |
83,0 17,0 |
Mecklenburgische Seenplatte |
| Nordvorpommern | Ostseekreis Stralsund Vorpommern-Rügen |
49,0 51,0 |
Vorpommern-Rügen |
| Südvorpommern | Vorpommern-Greifswald Ostsee-Haffkreis Vorpommern |
63,3 36,7 |
Vorpommern-Greifswald |
Quelle: Kreiswahlleiter.
Konstituierung des neuen Landtages
Der neue Landtag muss sich spätestens 30 Tage nach seiner Wahl (LVerf-MV, Art. 28) konstituieren. Auf dieser ersten Sitzung, die vom ältesten Parlamentsmitglied – dem Alterspräsidenten – geleitet wird, werden der/die Landtagspräsident/in sowie die Vizepräsidenten gewählt. Traditionell besetzt meist die größte Fraktion den Posten des/der Landtagspräsidenten/in.
Zuvor konstituieren sich schon die einzelnen Fraktionen, in dem sie z.B. ihre Fraktionsführung wählen, die Mitglieder der einzelnen Landtagsausschüsse bestimmen und die Fraktionsmitarbeiter einstellen.

Das Schweriner Schloss - heute: Sitz des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns. Foto: LpB MV.
Sofort nach der Wahl analysieren die Parteien das Wahlergebnis und beraten über die Möglichkeiten der Regierungsbildung. Normalerweise ist hierfür eine Koalitionsregierung aus mindestens zwei Parteien notwendig, die zusammen über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Nur selten kann eine Partei die absolute Mehrheit erringen und somit ohne einen Koalitionspartner regieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies noch nicht vorgekommen.
Eine Regierungsbildung ist in der Regel nur dann möglich, wenn die künftigen Regierungsfraktionen eine Mandatsmehrheit im Landtag garantieren können. Hierbei muss nicht unbedingt die größte Fraktion beteiligt sein, denn zwei kleinere Parteien können zusammen auch über eine Mehrheit verfügen. Theoretisch ist auch die Bildung einer Minderheitsregierung denkbar. Allerdings ist dieser Fall eher selten, da derartige Regierungen auf wechselnde Mehrheiten oder die Tolerierung durch eine weitere Partei angewiesen sind.
Oftmals ist sehr schnell nach der Wahl klar, welche Koalitionsmöglichkeiten es gibt und welche von vornherein aus rechnerischen oder inhaltlichen Gründen ausscheiden. Dann werden umgehend Koalitionsverhandlungen zwischen den potentiellen Regierungsparteien vereinbart.
Wenn die Lage unübersichtlicher sein sollte, gibt es sogenannte Sondierungsgespräche. Darin lotet die Partei des voraussichtlichen Ministerpräsidenten in Gesprächen mit mehreren Parteien aus, ob und inwieweit eine gemeinsame Regierungsbildung grundsätzlich möglich ist. Am Ende dieser Sondierungsgespräche steht dann die Entscheidung, mit welcher Partei offizielle Koalitionsverhandlungen geführt werden.
Bei den Koalitionsverhandlungen einigen sich die Partner auf ein gemeinsames Regierungsprogramm, das im Laufe der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden in dem sogenannten Koalitionsvertrag festgehalten.
Der Koalitionsvertrag ist enorm wichtig, da er die Geschäftsgrundlage der künftigen Landesregierung ist. Zu beachten ist aber, dass der Vertrag zwar eine große politische Bedeutung hat, jedoch keine rechtliche Relevanz wie z.B. ein Gesetz oder die Landesverfassung besitzt und insofern auch nicht vor Gericht „einklagbar“ ist. Der Koalitionsvertrag sollte möglichst eindeutig formuliert sein, damit nicht unterschiedliche Interpretationen des Vertrages während der Legislaturperiode zu Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung führen.
Eine wichtige Funktion innerhalb der neuen Regierung kommt deshalb dem Koalitionsausschuss zu, in dem Unstimmigkeiten, Probleme und Konflikte zwischen den Koalitionspartnern besprochen, geregelt und beigelegt werden. Dem Koalitionsausschuss gehören daher zumeist die wichtigsten Führungspersönlichkeiten (u.a. der Ministerpräsident, einige Minister sowie die Partei- und Fraktionsvorsitzenden) der beiden Parteien an.
Zentrale Bestandteile eines Koalitionsvertrages sind auch Vereinbarungen über die personelle Besetzung sowie über den organisatorischen Zuschnitt der einzelnen Ministerien. Laut Landesverfassung (LVerf-MV, Art. 43) ernennt zwar der Ministerpräsident die Minister, in der Praxis bestimmen jedoch die Koalitionsparteien „ihre“ Minister weitgehend selbst. Der Ministerpräsident kann die Personalauswahl seines Koalitionspartners nur mittelbar beeinflussen. Bei der Besetzung der Ministerposten spielt neben der Eignung der Kandidaten („ministrabel“) auch der innerparteiliche Proporz nach Region, Geschlecht oder innerparteilichen Strömungen eine wichtige Rolle. Auch die Besetzung anderer wichtiger Ämter wird in den Koalitionsgesprächen ausgehandelt.
Obwohl in der Geschäftsordnung der Landesregierung die Organisationshoheit des Ministerpräsidenten (GOLR § 1, Abs. 5) verankert ist, wird schon im Koalitionsvertrag zumeist klar geregelt, welchen Zuschnitt die Ministerien erhalten sollen, also aus welchen einzelnen Organisationseinheiten (z.B. Landesämter, Abteilungen, Referate) sich diese zusammensetzen.
Insofern ergibt sich durchaus ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen der durch die Verfassung vorgesehenen, starken Rolle des Ministerpräsidenten – insbesondere aufgrund seiner Richtlinienkompetenz – und dem tatsächlichen Funktionieren der Regierungsbildung.
Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen unterbreiten die künftigen Regierungspartner dem Landtag einen Vorschlag zur Wahl des Ministerpräsidenten. Dieser wird dann ohne Aussprache gewählt. Hierfür ist die absolute Mehrheit, also 36 Stimmen, notwendig. An dieser Stelle zeigt sich zum ersten Mal, ob die Regierung über eine verlässliche Mehrheit verfügt. Die Wahl des Ministerpräsidenten muss spätestens vier Wochen nach Konstituierung des Landtages erfolgen. Insofern bleiben den Parteien ca. acht Wochen, um einen Koalitionsvertrag auszuhandeln.
Nach seiner Wahl ernennt der Ministerpräsident umgehend, entsprechend der Absprachen im Koalitionsvertrag, die Minister. Die Regierungsbildung ist damit abgeschlossen, die neue Regierung im Amt.
Am 25.10.2011 ist Erwin Sellering als Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern wiedergewählt worden. Für den 62-jährigen SPD-Politiker stimmten am Dienstag in geheimer Abstimmung 42 der 70 anwesenden Abgeordneten im Landtag in Schwerin, eine Stimme war ungültig.
Danach ernannte Ministerpräsident Sellering die Ministerinnen und Minister der neuen Landesregierung. Dem neuen Kabinett gehören nun an:
Erwin Sellering (SPD) - Ministerpräsident
Lorenz Caffier (CDU) - Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres und Sport
Uta-Maria Kuder (CDU) - Justizministerin
Heike Polzin (SPD) - Finanzministerin
Harry Glawe (CDU) - Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Dr. Till Backhaus (SPD) - Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Mathias Brodkorb (SPD) - Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Volker Schlotmann (SPD) - Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
Manuela Schwesig (SPD) - Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
Weitere Informationen
Kurzbiografien der Ministerinnen und Minister finden Sie hier.
Den Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU finden Sie hier.
Themenschwerpunkt Wahlen 2011