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Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern




Wahlen 2011

Am 4. September 2011 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag, die Kreistage und Landräte der sechs neu zu bildenden Landkreise gewählt sowie über die künftigen Namen der neuen Landkreise abgestimmt. Die Landeszentrale für politische Bildung informiert mit dieser Themenseite über die Wahlgänge und Abstimmungen.

Konstituierung des Landtags und Regierungsbildung 
(hier klicken)



Ergebnis der Landtagswahl 2011


Ergebnis der Wahlen zu den Kreistagen

  Nordwest
mecklen
burg
Ludwigslust-
Parchim
Landkreis
Rostock
Mecklen
burgische
Seenplatte
Vorpommern-
Rügen
Vorpommern-
Greifswald
SPD

36,4

32,3

30,0

29,7

19,4

19,7

CDU

24,2

27,7

28,9

28,7

35,1

28,3

LINKE

18,3

17,8

19,5

20,9

19,4

18,7

FDP

3,9

4,8

4,7

4,5

4,8

3,1

Grüne

7,2

5,6

7,4

6,8

6,2

6,1

NPD

4,3

5,5

4,0

4,9

4,3

8,9

Son.

2,5

1,7

3,8

3,4

-

2,5

WG

3,2

3,8

-

1,0

9,9

12,6

EB

0,1

O,7

1,7

0,1

0,8

-

Wahlbet.

52,0

54,2

53,0

50,7

48,3

50,5

Quelle: Landeswahlleiterin MV. Darstellung: Dr. Steffen Schoon.
Son.= Sonstige Parteien; WG = Wählergemeinschaften; Ebw. = Einzelbewerber.

 

Ergebnis der Wahl der Landräte

Kreis Kandidaten (Partei),
Ergebnis der Wahl am 04.09.2011
 Status
(gewählt bzw. Ergebnis der Stichwahl am 18.09.2011)
Nordwest-
mecklenburg
Dr. Erhard Huzel (CDU), 24,1 %
Birgit Hesse (SPD), 75,9%
Gewählt:
Birgit Hesse (SPD)
Ludwigslust-
Parchim
Gudrun Stein (CDU), 33,0%
Rolf Christiansen (SPD), 45,7%
Wolfgang Bohnstedt (LINKE), 15,3%
Marianne Pastörs (NPD), 5,9%
Stichwahl
Gudrun Stein (CDU), 36,4%
Rolf Christiansen (SPD), 63,6%

Gewählt:
Rolf Christiansen (SPD)
Landkreis
Rostock
Matthias Crone (CDU), 27,4%
Thomas-Jörg Leuchert (SPD), 45,0%
Dr. Christoph Küsters (LINKE), 18,5%
Steffen Marklein (Grüne), 9,1%
Stichwahl
Matthias Crone (CDU), 26,9%
Thomas-Jörg Leuchert (SPD), 73,1 %

Gewählt:
Thomas-Jörg Leuchert (SPD)
Mecklenburgische Seenplatte Heiko Kärger (CDU), 37,0%
Michael Löffler (SPD), 24,1%
Siegfried Konieczny (LINKE), 25,9%
Enrico Komning (FDP), 4,3%
Kathrin Grumbach (Grüne), 8,8%
Stichwahl
Heiko Kärger (CDU),  54,5%
Siegfried Konieczny (LINKE), 45,5%

Gewählt:
Heiko Kärger (CDU)
Vorpommern-
Rügen
Ralf Drescher (CDU), 42,5%
Peter van Slooten (SPD), 15,1%
Kerstin Kassner (LINKE), 35,7%
Kai Danter (Grüne), 6,7%
Stichwahl
Ralf Drescher (CDU), 51,7%
Kerstin Kassner (LINKE), 48,3%

Gewählt:
Ralf Drescher (CDU)
Vorpommern-
Greifswald
Uta-Maria Kuder (CDU), 34,5%
Ulf Dembski (SPD), 18,5%
Dr. Barbara Syrbe (LINKE), 37,1%
Dr. Stefan Fassbinder (Grüne), 9,9%
Stichwahl
Uta-Maria Kuder (CDU), 40,5%
Dr. Barbara Syrbe (LINKE), 59,5%

Gewählt:
Dr. Barbara Syrbe (LINKE)

Quelle: Kreiswahlleiter.

 

Ergebnis der Abstimmungen über die künftigen Kreisnamen 

Neuer Kreis
(vorl. Bezeichnung)
Zur Abstimmung stehende
Namens-Vorschläge 
Ergebnis
in %
Neuer Kreisname
Nordwestmecklenburg Nordwestmecklenburg
Ostseekreis Wismar
62,8
37,2
Nordwestmecklenburg
Südwestmecklenburg Ludwigslust-Parchim
Parchim-Ludwigslust
55,5
44,5
Ludwigslust-Parchim
Mittleres Mecklenburg Landkreis Rostock
Güstrow-Bad Doberan
55,5
44,5
Landkreis Rostock
Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburgische Seenplatte
Mecklenburgisch-
Vorpommersche Seenplatte
83,0

17,0
Mecklenburgische Seenplatte
Nordvorpommern Ostseekreis Stralsund
Vorpommern-Rügen
49,0
51,0
Vorpommern-Rügen
Südvorpommern Vorpommern-Greifswald
Ostsee-Haffkreis Vorpommern
63,3
36,7
Vorpommern-Greifswald

Quelle: Kreiswahlleiter.

 

Nach der Landtagswahl: Wie geht’s nun weiter?

Konstituierung des neuen Landtages
Der neue Landtag muss sich spätestens 30 Tage nach seiner Wahl (LVerf-MV, Art. 28) konstituieren. Auf dieser ersten Sitzung, die vom ältesten Parlamentsmitglied – dem Alterspräsidenten – geleitet wird, werden der/die Landtagspräsident/in sowie die Vizepräsidenten gewählt. Traditionell besetzt meist die größte Fraktion den Posten des/der Landtagspräsidenten/in.

Zuvor konstituieren sich schon die einzelnen Fraktionen, in dem sie z.B. ihre Fraktionsführung wählen, die Mitglieder der einzelnen Landtagsausschüsse bestimmen und die Fraktionsmitarbeiter einstellen. 


Das Schweriner Schloss - heute: Sitz des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns. Foto: LpB MV.

 

Regierungsbildung I. Phase: Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen

Sofort nach der Wahl analysieren die Parteien das Wahlergebnis und beraten über die Möglichkeiten der Regierungsbildung. Normalerweise ist hierfür eine Koalitionsregierung aus mindestens zwei Parteien notwendig, die zusammen über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Nur selten kann eine Partei die absolute Mehrheit erringen und somit ohne einen Koalitionspartner regieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies noch nicht vorgekommen. 

Eine Regierungsbildung ist in der Regel nur dann möglich, wenn die künftigen Regierungsfraktionen eine Mandatsmehrheit im Landtag garantieren können. Hierbei muss nicht unbedingt die größte Fraktion beteiligt sein, denn zwei kleinere Parteien können zusammen auch über eine Mehrheit verfügen. Theoretisch ist auch die Bildung einer Minderheitsregierung denkbar. Allerdings ist dieser Fall eher selten, da derartige Regierungen auf wechselnde Mehrheiten oder die Tolerierung durch eine weitere Partei angewiesen sind. 

Oftmals ist sehr schnell nach der Wahl klar, welche Koalitionsmöglichkeiten es gibt und welche von vornherein aus rechnerischen oder inhaltlichen Gründen ausscheiden. Dann werden umgehend Koalitionsverhandlungen zwischen den potentiellen Regierungsparteien vereinbart.

   © Login - Fotolia.com

Wenn die Lage unübersichtlicher sein sollte, gibt es sogenannte Sondierungsgespräche. Darin lotet die Partei des voraussichtlichen Ministerpräsidenten in Gesprächen mit mehreren Parteien aus, ob und inwieweit eine gemeinsame Regierungsbildung grundsätzlich möglich ist. Am Ende dieser Sondierungsgespräche steht dann die Entscheidung, mit welcher Partei offizielle Koalitionsverhandlungen geführt werden.

Bei den Koalitionsverhandlungen einigen sich die Partner auf ein gemeinsames Regierungsprogramm, das im Laufe der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden in dem sogenannten Koalitionsvertrag festgehalten.

Der  Koalitionsvertrag ist enorm wichtig, da er die Geschäftsgrundlage der künftigen Landesregierung ist. Zu beachten ist aber, dass der Vertrag zwar eine große politische Bedeutung hat, jedoch keine rechtliche Relevanz wie z.B. ein Gesetz oder die Landesverfassung besitzt und insofern auch nicht vor Gericht „einklagbar“ ist. Der Koalitionsvertrag sollte möglichst eindeutig formuliert sein, damit nicht unterschiedliche Interpretationen des Vertrages während der Legislaturperiode zu Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung führen.

Eine wichtige Funktion innerhalb der neuen Regierung kommt deshalb dem Koalitionsausschuss zu, in dem Unstimmigkeiten, Probleme und Konflikte zwischen den Koalitionspartnern besprochen, geregelt und beigelegt werden. Dem Koalitionsausschuss gehören daher zumeist die wichtigsten Führungspersönlichkeiten (u.a. der Ministerpräsident, einige Minister sowie die Partei- und Fraktionsvorsitzenden) der beiden Parteien an.

Zentrale Bestandteile eines Koalitionsvertrages sind auch Vereinbarungen über die personelle Besetzung sowie über den organisatorischen Zuschnitt der einzelnen Ministerien. Laut Landesverfassung (LVerf-MV, Art. 43) ernennt zwar der Ministerpräsident die Minister, in der Praxis bestimmen jedoch die Koalitionsparteien „ihre“ Minister weitgehend selbst. Der Ministerpräsident kann die Personalauswahl seines Koalitionspartners nur mittelbar beeinflussen. Bei der Besetzung der Ministerposten spielt neben der Eignung der Kandidaten („ministrabel“) auch der innerparteiliche Proporz nach Region, Geschlecht oder innerparteilichen Strömungen eine wichtige Rolle. Auch die Besetzung anderer wichtiger Ämter wird in den Koalitionsgesprächen ausgehandelt.

Obwohl in der Geschäftsordnung der Landesregierung die Organisationshoheit des Ministerpräsidenten (GOLR § 1, Abs. 5) verankert ist, wird schon im Koalitionsvertrag zumeist klar geregelt, welchen Zuschnitt die Ministerien erhalten sollen, also aus welchen einzelnen Organisationseinheiten (z.B. Landesämter, Abteilungen, Referate) sich diese zusammensetzen.

Insofern ergibt sich durchaus ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen der durch die Verfassung vorgesehenen, starken Rolle des  Ministerpräsidenten – insbesondere aufgrund seiner Richtlinienkompetenz – und dem tatsächlichen Funktionieren der Regierungsbildung.

 

Regierungsbildung II. Phase: Wahl des Ministerpräsidenten

Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen unterbreiten die künftigen Regierungspartner dem Landtag einen Vorschlag zur Wahl des Ministerpräsidenten. Dieser wird dann ohne Aussprache gewählt. Hierfür ist die absolute Mehrheit, also 36 Stimmen, notwendig. An dieser Stelle zeigt sich zum ersten Mal, ob die Regierung über eine verlässliche Mehrheit verfügt. Die Wahl des Ministerpräsidenten muss spätestens vier Wochen nach Konstituierung des Landtages erfolgen. Insofern bleiben den Parteien ca. acht Wochen, um einen Koalitionsvertrag auszuhandeln.

Nach seiner Wahl ernennt der Ministerpräsident umgehend, entsprechend der Absprachen im Koalitionsvertrag, die Minister. Die Regierungsbildung ist damit abgeschlossen, die neue Regierung im Amt.

Am 25.10.2011 ist Erwin Sellering als Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern wiedergewählt worden. Für den 62-jährigen SPD-Politiker stimmten am Dienstag in geheimer Abstimmung 42 der 70 anwesenden Abgeordneten im Landtag in Schwerin, eine Stimme war ungültig.

Danach ernannte Ministerpräsident Sellering die Ministerinnen und Minister der neuen Landesregierung. Dem neuen Kabinett gehören nun an:

Erwin Sellering (SPD) - Ministerpräsident

Lorenz Caffier (CDU) - Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres und Sport

Uta-Maria Kuder (CDU) - Justizministerin

Heike Polzin (SPD) - Finanzministerin

Harry Glawe (CDU) - Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus

Dr. Till Backhaus (SPD) - Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Mathias Brodkorb (SPD) - Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Volker Schlotmann (SPD) - Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung

Manuela Schwesig (SPD) - Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales

Weitere Informationen
Kurzbiografien der Ministerinnen und Minister finden Sie hier.
Den Koalitionsvertrag
zwischen SPD und CDU finden Sie hier.


Themenschwerpunkt Wahlen 2011

Inhalt
1. Ergebnisse der Wahlen 2011 & Wie geht`s nun weiter? 

2. Landtagswahl 2011
3. Kommunalwahlen 2011
4. Abstimmungen über die künftigen Kreisnamen


 

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Zusatzinformationen

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Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen M-V

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut