Verfassung der Europäischen Union.
Verfassungsvertrag vom 29. Oktober 2004.
Protokolle und Erklärungen zum Vertragswerk.
Bonn 2005, 478 Seiten, BpB.
"Seit dem 1. Mai 2004 gehören der Europäischen Union zehn weitere Mitgliedstaaten an, insgesamt also 25 Mitglieder. Das gesteigerte wirtschaftliche und politische Gewicht der Union verlangt nach einer grundlegenden Neuordnung ihrer Kompetenzen und Handlungsinstrumente, nach stärkerer Demokratisierung, Transparenz und Effizienz ihrer Strukturen und Organe.
Als Ausdruck dieses politischen Willens kann der Vertrag über die Verfassung für Europa gewertet werden, der am 18. Juni 2004 durch den Europäischen Rat in Brüssel verabschiedet wurde. Sie gliedert sich in drei Teile: Grundlagen der Union, Charta der Grundrechte der Union und schließlich Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union. Protokolle und Erklärungen ergänzen das Vertragswerk, eine Einführung des Herausgebers Thomas Läufer erläutert die politischen Hintergründe, Struktur und Inhalt der Verfassung sowie das Ratifizierungsverfahren." (BpB)
Schlagwörter:
– Europäische Union
Best.–Nr. 30/005